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Verfassung und Grundrechte
 

Gesamtgesellschaftliche Kriminalitätsvorsorge: institutionalisierte Angstkultur

Von Kai Rogusch

Redakteur des politischen Zweimonatsmagazins Novo (www.novo-magazin.de)

Politiker fordern in den Diskussionen über anstehende "Wirtschaftsreformen" häufig eine verstärkte Risikobereitschaft des Bürgers: Er solle sich in den kommenden Jahren auf den frischen Wind der "Freiheit" einstellen, um in einer Innovationskultur das Land aus der Krise zu führen. Doch gleichzeitig institutionalisiert eine alle anderen Politikfelder überwölbende Kriminalpolitik das Gegenteil: das lähmende Prinzip der Risikominimierung, begleitet von einem Abbau elementarer Freiheitsrechte. Die ängstliche parteiübergreifende Annahme lautet: Wir leben in einer Zeit ständig steigender Kriminalitätsrisiken, angesichts derer die gesamte Gesellschaft in Zusammenwirken mit allgegenwärtigen Sicherheitsbehörden Schutz- und Vorsorgemaßnahmen ergreifen müsse.

Es scheint heute zu einem zukunftsweisenden und "innovativen" Gemeinplatz zu gehören, dass Kriminalitätsbekämpfung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen wird, also nicht mehr bloß Sache von Polizei und Staatsanwaltschaften sei. Seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre sind als institutionelle Verkörperung dieser Idee nahezu überall Präventionsräte entstanden - auf kommunaler, Landes- und in Form des Deutschen Forums für Kriminalprävention mittlerweile auch auf Bundesebene. Sie werden entsprechend als Innovationsmotoren einer zukunftsweisenden Sicherheitspolitik gepriesen.

Präventionsräte

Solche Präventionsräte vereinen sämtliche gesellschaftlich anerkannten Repräsentanten der Städte, Gemeinden, Länder und des Bundes zum Zwecke der Beseitigung langfristiger Ursachen oder "Wurzeln" von Kriminalität. Ein Vorzeigebeispiel für derartige kommunale Präventionsräte hat Frankfurt am Main zu bieten. In ihm sitzen unter anderem die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), der Frankfurter Polizeipräsident Weiss-Bollandt und die Dezernenten für Soziales, Integration und Sicherheit. Die dem Frankfurter Präventionsrat untergliederten stadtteilbezogenen Regionalräte umfassen zudem auch Vertreter von Kirchen, Sportvereinen, Schulen, Kindergärten und Wohlfahrtsverbänden. Ziel der Organisation ist es, dass Polizei, Bürger, Schulen und Vereine eine sogenannte Sicherheitspartnerschaft eingehen. Jeder Teilnehmer soll seinen Beitrag dazu leisten, städtische Verwahrlosungserscheinungen, die langfristig zu Kriminalität führen können, zu erkennen, zu benennen und somit als sogenanntes "Frühwarnsystem" Handlungsempfehlungen an die politischen und administrativen Einrichtungen der Stadt zu richten. In einer Zeit der zunehmenden Individualisierung und des sozialen Zerfalls, der uns in Zukunft vor immer größere Herausforderungen stelle, verspreche man sich auf diese Weise neue Impulse für die zivilgesellschaftliche Solidarität und ein gesteigertes Sicherheitsgefühl unter den Bürgern der Stadt.

Auch das seit dem Jahr 2001 wirkende Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK) institutionalisiert die Abkehr von der traditionellen Vorstellung der Kriminalitätsbekämpfung: Diese soll nicht mehr nur den spezialisierten staatlichen Organen wie Polizei und Staatsanwaltschaften überlassen werden. Zudem wird auch an einer zweiten Prämisse gerüttelt, nämlich dass Polizei und staatliche Stellen entweder bereits objektiv begangene Straftaten verfolgen oder unmittelbar drohende Rechtsgutsverletzungen verhindern. Das DFK vereint Politiker der Bundesregierung, der Länder und Gemeinden sowie Repräsentanten wichtiger Verbände, Firmen und auch Kirchen - darunter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der Gewerkschaft der Polizei, der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Deutschen Bahn, der Evangelischen Kirche Deutschlands, des Zentralverbandes der Juden in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz. Sie alle haben sich der Kriminalprävention verpflichtet. Im Rahmen einer bundesweiten "Bündelung der Kräfte" sollen sich sämtliche wichtigen gesellschaftlichen Akteure in ihrem jeweiligen Tätigkeitsgebiet wie etwa dem Sport (Deutscher Fußballbund), des Arbeitsmarktes oder des Schulwesens in den nun neu geschaffenen bundesweiten Diskussionsforen auf Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der "mannigfaltigen und komplexen" Ursachen der Kriminalität verständigen. Das soll in Zusammenarbeit mit wichtigen Repräsentanten der Bundes- und Länderpolizeien geschehen.

Gesellschaftliche Sinnkrisen und die Erosion bürgerlicher Moral

Die Themenbreite umfaßt von der Wirtschaftskriminalität über die Gewaltkriminalität bis hin zur Jugendkriminalität ein ganzes Spektrum an sozialen Verfallserscheinungen, deren Wurzeln sich sämtliche Akteure der Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei sich im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen "Frühwarnsystems" zuwenden sollen. Da nach vorherrschender Auffassung Kriminalprävention nicht früh genug anfangen könne, soll ein Hauptaugenmerk vor allem der Jugendkriminalität liegen. Hier gelte es, besonders die "Erziehungskompetenz" von Schulen und Familien zu stärken, da gerade diese beiden Institutionen für die Vermittlung elementarer Regeln des Gemeinwesens entscheidende Bedeutung hätten. Schulen und Familien sollen Hand in Hand mit der Polizei potentielle Ursachen von Kriminalität erkennen und angehen.

Auch auf anderer Ebene soll die Polizei verstärkt in Diskussionsprozesse und Planungen mit einbezogen werden - etwa beim Städtebau, um kriminogene städtebauliche Ursachen der Kriminalität anzugehen. Entsprechendes gilt für den Sport- und Kulturbereich: "Musik gegen Gewalt" oder "Fußball gegen Rechts" lauten die Stichworte. Auch Wirtschaftsunternehmen werden bei solchen Initiativen verstärkt und bereitwillig in die Pflicht genommen.

Noch nie wurde der öffentliche, private und politische Raum dermaßen allumfassend und systematisch um das Thema Sicherheit herum organisiert. Zudem hat es zuvor wohlnoch nie eine dermaßen verdrossene und angsterfüllte Krisenstimmung in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben, und noch nie war die Legitimitätskrise der Politik so akut wie heute. Auf welchem Feld der Politik auch immer: alles scheint aus dem Ruder zu laufen. Der allgemeine Eindruck ist, dass die traditionell für die Sinnstiftung vorgesehenen Kreise im öffentlichen und politischen Leben (Kirchen, Gewerkschaften oder Parteien) längst die Orientierung verloren haben, wodurch der Problemdruck immer größer wird. In diesem Klima der Verdrossenheit, des Mißtrauens und der Angst versuchen Repräsentanten von Parteien und Verbänden, unter dem neuen institutionellen Dach der Präventionsräte über das Thema "Risikovorsorge" Autorität zurückzugewinnen. Mit dem so neu gewonnenen konzeptionellen Bezugspunkt soll die Verständigung mit einer verunsicherten Bürgerschaft wieder aufgenommen werden.

Und in der Tat kommen die neuen Präventionsräte gut an. Unter ihrem institutionellen Dach kann die Politik auf den Feldern des Arbeitsmarktes, der Sozialpolitik, Familienpolitik und Wirtschaftspolitik auf eine neue Weise mit den Bürgern ins Gespräch kommen, indem sie eine ganze politische Themenbreite unter den Gesichtspunkt der Sicherheit subsumiert. Das Problem des Arbeitsmarktes wir nun unter dem kriminalpolitischen Gesichtspunkt der präventiven Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt diskutiert. Das Problem einer stagnierenden Wirtschaft läßt sich durch die vermehrte Bezugnahme auf das Thema "Wirtschaftskriminalität" angehen. Den Zerfall der Familie und die Ghettoisierung von Stadtteilen und Schulen stellt man unter dem Gesichtspunkt der Gewaltprävention und der Erziehung zu einem multikulturellen und friedlichen Miteinander (schon von Kindesbeinen an) in einen neuen Sinnzusammenhang. Verunsicherte Bürger diskutieren zudem mit Kommunalpolitikern in den Präventionsräten, wie man durch die Änderung des städtischen Erscheinungsbildes und einem neuen Entwurf des Städtebaus die strukturellen Ursachen der Kriminalität beseitigen kann. Indem die Politik in der gegenwärtig sich verschärfenden Krise vermehrt versucht, die Gesellschaft um das Primat der Sicherheit zu organisieren, knüpft sie an das aus der allgemeinen Krisenstimmung gespeiste Gefahrenbewußtsein an und kommt so unter dem Leitmotiv "Gefahrenvorsorge" mit einer anderweitig verdrossenen und desillusionierten Wählerschaft wieder vorübergehend ins Gespräch.

Das Problem an dieser Entwicklung ist jedoch, dass die gegenwärtige Krise des politischen Lebens weiter verschärft wird. Durch den Rückgriff auf den Präventionsgedanken können Politik und Verbände abhanden gekommene zukunftsorientierte positive Leitbilder nicht ersetzen. "Sicherheit" als ein die Gesellschaft kohärierender Wert kann keinen dauerhaften Zusammenhalt gewährleisten. Vielmehr untergräbt der Präventionsdiskurs langfristig jede Form eines gedeihlichen Zusammenlebens. Vor allem löst er unerläßliche Regeln einer aufgeklärten freiheitlichen Gesellschaft auf. Denn Kern der Institutionalisierung der Präventionsräte ist die Annahme, wir lebten in einer Zeit sich mehrender Kriminalitätsrisiken, gegen welche die Ergreifung ständiger Vorsichtsmaßnahmen geboten ist. Dies führt letztlich zu einem morbiden Klima des Alarms, des Ausnahmezustands und des Misstrauens, das das gesellschaftliche Leben weiter lähmt.

Ein gutes Beispiel bieten hierfür zwei Ministerien, die ebenso wie die Präventionsräte das Prinzip der Risikovorsorge auf ihre Fahnen geschrieben haben: das amerikanische Heimatschutzministerium und das deutsche Verbraucherschutzministerium. Das Department for Homeland Security soll die amerikanische Gesellschaft um die Abwehr künftiger terroristischer Anschläge organisieren. Das deutsche Verbraucherschutzministerium gibt vor, den individualisierten Konsumenten angesichts perfider Lebensmittelkonzerne oder unlauterer Werbung zu schützen. Beide Ministerien geben in regelmäßigen Abständen Warnungen aus, die oft nur auf spekulativen Annahmen beruhen. Damit verstärken beide das allgemeine Unbehagen und bringen zum Teil buchstäblich den Verkehr zum Erliegen: so geschehen Weihnachten 2003, als alle Flüge zwischen Paris und Los Angeles wegen diffuser Terrorwarnungen vorsorglich abgesagt wurden. Bei allem gebührenden Respekt für die genuine Furcht vor neuen schrecklichen Terroranschlägen: auf Dauer wirkt die Aufrechterhaltung eines wenigstens latenten Alarmzustands zersetzend auf die Moral aller Bürger.

Gefahren für rechtsstaatliche Errungenschaften

Indem die Präventionsräte die Kriminalitätsbekämpfung zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erklären, stellen sie zudem rechtsstaatliche Errungenschaften in Frage. Es ist zum einen als ein gewaltiger gesellschaftlicher Fortschritt zu betrachten, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht als eine den gesamten Staat, geschweige denn als eine die gesamte Gesellschaft betreffende Aufgabe angesehen wird. Zum anderen sollte polizeiliches Eingreifen nur zur Verfolgung bereits begangener Rechtsgutverletzungen und zur Verhinderung unmittelbar drohender Rechtsgutsverletzungen vorgesehen sein. Nur so kann die Polizei ihren einzig legitimen Zweck verfolgen: die Wiederherstellung, Bekräftigung und Verteidigung von rechtlichen Regeln, ohne die eine Gesellschaft nicht existieren kann. Nur auf diese Weise ist zudem die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht gewährleistet. Schließlich sorgt die Verwirklichung dieses Prinzips dafür, daß es nicht zu einer Vermischung von Polizei, öffentlichem Leben und auch Privatleben der Bürger kommt.

Gegen alle diese Grundsätze steht die Idee einer "gesamtgesellschaftlichen" Kriminalprävention, die auf allen gesellschaftlichen Gebieten schon die Entstehungsvoraussetzungen von Kriminalität bekämpfen will. So soll nach neueren Vorstellungen die Polizei eine Sicherheitspartnerschaft mit Eltern, Kindergärten und später Schulen eingehen, um auf diese Weise das Heranwachsen krimineller Erwachsener zu verhindern. Hier reicht für polizeiliche Präsenz allein die Vermutung, daß in der Zukunft die betroffenen Kinder und Jugendlichen, in sogenannte Risikokategorien eingeteilt, kriminelle Gewohnheitstäter werden könnten. Polizeiliche Befugnisse verlieren zudem zusätzlich an Kontur, wenn in sogenannten Nachbarschaftswachen im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention Sicherheitsbehörden zusammen mit den Bürgern an der Verhinderung künftiger Straftaten arbeiten wollen, oder wenn die Polizei gesicherte Mitwirkungsrechte beim kommunalen Städtebau erhält.

Auch auf anderen Gebieten schreitet die Gefährdung zentraler Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats im Namen der Bekämpfung von "Sicherheitsrisiken" voran: Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht in einer Kompetenzentscheidung die Regelung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung zu einer Sache des Bundesgesetzgers erklärt. Auf diese Weise hat das höchste deutsche Gericht zum einen die "Präventivhaft" gutgeheißen, die auf einer Prognoseentscheidung gründet, die vorhersagt, dass ein Häftling eine weitere Gewalttat begehen wird. So unterstützt auch das Bundesverfassungsgericht die Annahme, der Staat habe das Recht, die Bevölkerung in Risikokategorien zu unterteilen und einigen dieser Risikokategorien das Prinzip der Unschuldsvermutung vorzuenthalten. Zum anderen haben die Karlsruher Richter die Aufhebung der 10-Jahres-Frist für die Aufrechterhaltung der Sicherungsverwahrung für verfassungsgemäß erklärt: Schwere Gewalttäter können so nach Ablauf von 10 Jahren Sicherungsverwahrung nur noch dann freigelassen werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass keine Gefahren infolge eines Hangs zu erheblichen Straftaten mehr von ihnen ausgehen. Zwar geraten bislang nur Menschen in solche rechtsstaatlichen Fallstricke, die sich in der Vergangenheit wirklich gravierende Straftaten zuschulden haben kommen lassen und so "vernünftigerweise" mit einer "besonderen" Behandlung rechnen müssen: derzeit etwa 300 Personen bei einer Gesamtbevölkerung von über 80 Millionen. Dennoch lassen jüngste erhitzte Forderungen vor allem der Unionsparteien nach weiteren Verschärfungen des Polizei- und Strafrechts den Schluss zu, dass die Zahl der in Sicherheitsverwahrung Inhaftierten in Zukunft weiter steigen wird. Verschiedene Bürgerrechtler haben weitere Gefährdungen unserer freiheitlichen Rechtsordnung durch eine kriminalpolitische Aufrüstung des Staates belegt, die sich aus der allgemeinen Verbrechensfurcht speist: dazu gehört die Ausweitung der Videoüberwachung genauso wie DNA-Karteien oder das gar präventive Abhören von Telefongesprächen.

Vor allem nach den Terroranschlägen vom 11. März in Madrid haben die Unionsparteien mit ihren Vorschlägen der "hoch gefährlichen" Gewaltkriminalität ein bedenkliches rechtspolitisches Neuland betreten: In einem sicherheitspolitischen Papier zum Aufbau eines "nationalen Heimatschutzes" erklärt die CDU die traditionelle Trennung von innerer und äußerer Sicherheit für aufgehoben und redet dem verstärkten Einsatz der Bundeswehr im Inneren das Wort. Derweil schlägt Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die präventive Tötung potentieller Terroristen vor.

Die Institutionalisierung des Präventionsgedankens wirkt sich genauso wie die Politisierung des "Ausnahmezustands" zersetzend auf unser Rechtssystem aus. Dieser Trend führt tendenziell zu einer Gängelung, Verängstigung und Lähmung des Gemeinwesens. Politik und Verbände gießen mit der Errichtung von Präventionsräten die bereits vorhandenen Ängste und das schon bestehende allgemeine Mißtrauen in institutionelle Formen. Damit verschärfen Politik und Verbände gleichzeitig ihre eigene Legitimitäts- und Vertrauenskrise. So erweisen sich die Präventionsräte nicht als "zukunftsweisende Innovationsmotoren", sondern als gesellschaftliche und politische Krisenverstärker.

ILLUSTRATION: "INNOVATIONEN" AUS DEM SICHERHEITSPOLITISCHEN GRUSELKABINETT

"Wachsame Nachbarn in Bensheim"

Wie in vielen Kommunen gibt es auch in Bensheim ein neighbourhood watch (Nachbarschaftswache). Die Polizei kann "per Knopfdruck" die an sie angeschlossenen Bensheimer "über wichtige Ereignisse informieren". Vorbild für die Aktion war die englische Partnerstadt Amersham. Ende 1997 bestanden in Großbritannien schon mehr als 161.000 Neighborhood-Watch-Initiativen mit einer Gesamtbeteiligung von mehr als sechs Millionen Bürgern (mehr als ein Zehntel der britischen Bevölkerung)

Quelle: "Wachsame Nachbarn machen Bensheim zur Wohlfühlstadt", in: Zeitschrift Weisser Ring 2/99

Kinderpolizeiausweis LEXI

Seit Juli 1999 besteht in Bayern das Angebot an Kinder, eine Prüfung zum "Kinderpolizisten" zu absolvieren. Laut Schreiben des Bayerischen Landeskriminalamtes vom 5.11.1999 wirke das Ausbildungsprogramm auch im Alltag der Kinder weiter, da der jeweils geprüfte "Kinderpolizist" auch im späteren Lebensalltag auf die Einhaltung bestimmter Regeln und Gebote achtete.

Kriminalprävention bei Kindern mit den Sympathiefiguren der Landespolizei "Leo Listig" und "Locki Wachsam"

In der Vernetzung mit Eltern, Erziehern in Kindergärten, Lehrern in Grundschulen und den örtlichen Polizeidienststellen würden laut Landeskriminalamt Schleswig Holstein diese Sympathiefiguren für die unmittelbare Kommunikation mit Kindern eingesetzt. Danach bietet die "Zentralstelle Polizeiliche Kriminalprävention" seit Mai 2000 ein bereits in der Praxis getestetes "Kinder-Sichrheits-Quiz" als interaktives Spiel an. Die Kinder können an "Leo" und "Locki" schreiben. Alle Briefe werden handschriftlich beantwortet.

Bundesweites Medium für die Zielgruppe der Kinder

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder (Pro PK) schlägt vor, daß ein bundesweites Fernsehprogramm bereits Kinder über verschiedene Erscheinungsformen der Kriminalität und der Prävention informiert. Zudem sollen Kinder über rechtliche Normen und Folgen strafbaren Verhaltens aufgeklärt werden und auch Informationen über den Ablauf von Ermittlungs- und justitiellen Verfahren (Aufgaben der Verfahrensbeteiligten) bekommen.

Beteiligung am XY-Preis

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und die Deutsche Kriminalfachredaktion verleihen seit dem Jahre 2002 jährlich einen Preis an Personen, die sich mit ihrem couragierten und gleichzeitig besonnenen Verhalten gegenüber Kriminalität besonders hervorgetan hätten und hierdurch beispielgebend in der Öffentlichkeit wirken könnten. Zielgruppe dieses Preises ist die gesamte Bevölkerung.

 

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