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Bildung
 

Religionsunterricht an öffentlichen Thüringer Schulen und Pro u. Contra in der Partei DIE LINKE.

Henrik Volkert
LAG Bildung / DIE LINKE Thüringen


Eine Partei lebt von ihren inneren Widersprüchen, so auch „DIE LINKE“ und nur so kommt eine Partei voran. Auch hier in Thüringen ist dies so! Deshalb gibt es auch bei uns Befürworter und Gegner der Problematik Religionsunterricht an öffentlichen Schulen Thüringens in unserer Partei. Ein jeder hat das Recht auf freie Gedanken und freier Meinungsäußerung in einer Demokratie und seinen demokratischen Parteien. Also auch bei uns in der LINKEN. Natürlich wird es immer ein Pro und Kontra im Bezug auf Religion und eben dies auch an Schulen geben. Denn jeder hat das Recht auf religiöse, freidenkerische, marxistische oder andere Weltanschauungen. Trotz allem sollte man sich stets auf Augenhöhe begegnen und auf einer gemeinsamen Ebene das Gespräch miteinander suchen. Dies ist nicht immer leicht. In einer Demokratie gibt es Gesetze und Verfassungen, so auch bei uns. Und die dort enthaltenen Gesetze, die sich mit der Problematik des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen beschäftigen, sind nun mal festgeschrieben. Hier ist zum einem der Artikel 7 des GG Rechtslage:

Artikel 7 Absatz(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

Und Absatz(3) dieses Artikels sagt aus:

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekennenden Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.


Dies der Wortlaut aus dem GG. Und da wir ja in Deutschland auf Grund des Förderalismus in den einzelnen Ländern ebenfalls Verfassungen haben, ist auch in der momentanen Thüringer Verfassung das Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen festgeschrieben.

Hier wird sich auf den Stand vom 1.Januar 1949 bezogen im Artikel 72 Absätze 3. Das Recht der Religionsgemeinschaften auf Erteilung des Religionsunterrichtes und seine Durchführung ist gewährleistet.


In der aktuellen Thüringer Verfassung ist im Artikel 25 festgeschrieben im Absatz 1: Religions- und Ethikunterricht sind in den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer.


Soweit der rechtliche Stand auf Grundlage des GG der Bundesrepublik und der Thüringer Landesverfassung.

Nun werden einige sagen, aber Brandenburg, oder Berlin haben dies nicht in ihren Verfassungen stehen, was auch stimmt, da hier die sogenannte Bremer Klausel, also Artikel 141 des GG Anwendung gefunden hat. Dieser besagt, Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1.Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.

Hier nun besteht das Verfassungsrechtliche Problem meiner Meinung nach für Thüringen. Denn, ist mit der per Volksentscheid in Kraft getretenen Verfassung in Thüringen vom 25.Oktober 1993 der Artikel 141 GG (also der Bremer Klausel) bzgl. Nichtanwendung von Artikel 7 Abs. 3 GG für Thüringen hinfällig?
Gilt die Bremer Klausel (Artikel 141 GG) auch heute noch für Thüringen, obwohl wir momentan den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in der Verfassung stehen haben!

Ich denke, hier müssten sich mal Verfassungsrechtler mal sehr genau damit auseinander setzen. Ich persönlich bin auch dafür, an Stelle des Religionsunterrichts einen Religionskundeunterricht an allen öffentlichen Schulen einzuführen. Denn schon auf Grund einer immer größer werdenden multikulturellen Gesellschaft sollten unsere Kinder mit allen Kulturen und deren Religionen vertraut gemacht werden und dessen Unterschiede kennen lernen.

Solange aber auf Grundlage nicht geänderter Verfassungsartikel dies nicht möglich ist, muss auch im alternativen Schulgesetzentwurf von uns LINKEN das Recht bestehen, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu ermöglichen.

Ebenso sind der größte Teil der Religionslehrer in Thüringen staatlich ausgebildet und keine Lehrkräfte von der Kanzel! Auch die Lehrpläne für Ethik- und Religionsunterricht in Thüringen sind ausgewogen erarbeitet worden und bilden eine gute Grundlage für einen weltlichen und konfessionsfreien Unterricht.

Neben der eventuellen Verfassungsrechtlichen Klärung, sind kleine Schritte des aufeinander Zugehens der bessere Weg und man sollte über Inhalte miteinander reden!

 

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