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Arbeit und Leben,
Grundsicherung
 

Ein Modell

von Werner May


Eigentum von Grund und Boden

Wenn Gott der Schöpfer des Himmels und der Erde ist, dann ist er der Eigentümer von allem. Daher sollte man auch Grund und Boden als sein Eigentum anerkennen. Menschen können nur Verwalter sein und keine Grundbesitzer. Daher kann man Grundstücke nicht kaufen, sondern nur pachten. Die einzigen, die das Recht haben Grund und Boden zu verpachten sind die Gemeinschaften, die es bewohnen oder bearbeiten: Dörfer und kleine Städte. Die Pacht- Einnahmen fließen dann nicht in private Taschen sondern werden als „Steuer“ zum Wohle der Allgemeinheit verwendet.


Da es heute viele Eigentümer gibt und niemand enteignet werden soll, fallen die Grundstücke mit den Gebäuden beim Tode der bisherigen Besitzer an die zuständige Gemeinde. Um Spekulationen oder Betrug zu verhindern können Grundstücke ab sofort nicht mehr vererbt oder verkauft werden.
 
Die Gemeinschaft

Die Gemeinde ist das Herzstück des persönlichen Lebensbereiches. Hier sollte man sich wohl fühlen, seinen Arbeitsplatz haben, ein reichhaltiges Freuzeitangebot finden und vor allem soziale Kontakte knüpfen und pflegen. Man soll vertrauen zu den Mitbürgern entwickeln, sich für andere einsetzen und sich notfalls von anderen pflegen lassen.
Alle lebensnotwendigen Waren sollten in einer Gemeinschaft (z.B. Ortsgemeinde) hergestellt, untereinander getauscht oder mit Gemeindeeigenem Geld verkauft werden. Jeder Dorfbewohner sollte seinen Arbeitsplatz innerhalb der Gemeinde haben. Dies zu gewährleisten ist u.a. die Aufgabe der Gemeindeverwaltung.

Alle für die Bewohner notwendigen Berufe wie Handwerker, Hausärzte, Lehrer usw. sollten in der Gemeinde ansässig sein. Die BürgerInnen wählen sich eine Gemeindevertretung, die die Gemeinde nach außen vertritt und nach innen verwaltet.
Nur in einer überschaubaren Gemeinde kann eine echte Demokratie gelebt werden. Echte Demokraten müssen verantwortungsbewusst handeln, mitmenschlich fühlen und kritisch kontrollieren. In gegenseitiger Unterstützung und Anteilnahme können so Menschen untereinander und miteinander reifen und zu starken Persönlichkeiten werden. Wer ausreichende Lebens- oder Berufserfahrung hat sollte sein Wissen den Übrigen zur Verfügung stellen, damit sie davon profitieren können.
Gemeinschaften müssen möglichst viele Kreisläufe schließen. Wer Abfälle verursacht muss sie auf gemeindeeigenem Gelände entsorgen. Alle anfallenden Probleme müssen innerhalb der Gemeinde von allen Beteiligten gelöst werden. Beteiligt sind nicht nur die Hersteller/Produzenten von Waren, sondern auch die Nutzer und Verbraucher. Nur so wird verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt tatsächlich gelebt.
 
Die Gemeindeverwaltung

Sie hat die Aufgabe die Grundstücke so zu verpachten, dass alle notwendigen Berufsgruppen in der Gemeinde vertreten sind, vom Bauern über Bäcker, Schreiner, Dachdecker bis zum Homöopathen oder Hausarzt. Wer Mitglied einer Gemeinde werden will muss einen Antrag dazu stellen und bestimmte Verpflichtungen eingehen. Alle Mitglieder einer Gemeinde haben das Recht darüber zu entscheiden, ob und wer neues Mitglied der Gemeinde wird, denn alle müssen künftig und für längere Zeiträume mit dieser Person oder der Familie leben. Eine Gemeinde ist die größte Form einer Familie, in der die Menschen sich alle untereinander wie Brüder und Schwestern kennen, gemeinsam und für einander arbeiten und niemand Angst haben muss durch das „soziale Raster“ zu fallen. Wer sich in die Gemeinschaft einfügt hat die Sicherheit von der Gemeinschaft versorgt zu werden. Wer am Aufbau und der Unterhaltung der Gemeinde mitgewirkt hat wird im Alter nicht in ein Heim abgeschoben sondern bleibt Teil der Gemeinde. Wer keine körperliche Arbeit mehr verrichten kann, kocht Marmelade, hütet Kinder, verwaltet die Bibliothek usw.
Jede Gemeinde hat eine eigene Währung für den internen Gebrauch. Sie gewährleistet eine möglichst gerechte Bezahlung für geleistete Arbeiten oder für die - innerhalb der Gemeinde - erzeugten Waren.
 
Jede Gemeinde hat ein Verleih-Amt. Dort können Bücher, Filme, Spiele, Fahrräder, Autos usw. ausgeliehen werden. Damit wird gewährleistet, dass alle Bürger kostengünstigen Zugang zu Gebrauchsartikel bekommen.


Das Geld

Direkter Tauschhandel ist dem Geld auf alle Fälle vorzuziehen. Wo Tauschhandel nicht möglich ist sollte man Geld als eine Ware betrachten und entsprechend damit umgehen. Will man Brötchen gegen ein Fahrrad tauschen ist es ratsam eine Zwischenware zu benutzen, das Geld. Demnach muss Geld die Eigenschaften von Ware haben. Ware sollte möglichst in frischem Zustand verkauft werden sonst verdirbt sie früher oder später. Der Wert der Ware verfällt mit der Zeit. Daher darf auch Geld nicht gelagert oder unnötig angehäuft werden. Wurde Geld eingenommen muss es möglichst bald wieder als Tauschmittel in Umlauf gebracht werden.
Um das Geld möglichst schnell wieder in den Kreislauf des Tauschhandels einzuführen, darf es auf keinen Fall als Einnahmequelle (z.B. Zinseinnahmen bei Kreditvergabe, Anhäufung auf dem Sparbuch, als Spekulationsobjekt usw.) verwendet werden, denn eine Ware wird durch den Verleih auch nicht wertvoller. Sie wird abgenutzt und verliert an Wert. Ist sie verschlissen ist sie wertlos.

Die Einnahmen von Zinsen, Lotteriegewinne, Glücksspiele, Aktien usw. gehen immer zu Lasten unserer Mitmenschen, die diese „Gewinne“ über Schuldzinsen, Beiträge, Nieten, geringe Arbeitslöhne usw. aufbringen. In einer gerechten und ehrlichen Gemeinschaft sollte sich niemand auf Kosten anderer bereichern.
Wer Geld verleiht sollte das zinslos tun. Ganz armen Mitbürgern sollte man Geld schenken, wenn man selbst genügend davon hat.
 
Beim Tod eines Menschen lässt man alles Materielle auf der Erde zurück und nur die feinstoffliche Seele geht ins Jenseits ein. Man nimmt weder einen Ehrentitel noch ein Vermögen mit. Daher sollte auch das angesammelte Geld an die Gemeinschaft zurückfallen in der und mit der es erarbeitet wurde. Es ist die höchste Form der Ungerechtigkeit, wenn Kinder als Millionäre auf die Welt kommen, während andere die Schulden ihrer Eltern abtragen müssen. Daher wird das Erbrecht völlig abgeschafft und jeder Mensch besitzt nur das, was er sich persönlich im Laufe seines Lebens erarbeitet hat.

Parteien

Überregionale Politische Parteien laden zum Machtmissbrauch ein (z.B. durch Ämterpatronage) und sollten innerhalb einer Gemeinde keine Chance haben. Jede Gemeinde hat besondere Bedürfnisse, Mängel, Schwerpunkte, Probleme usw., sodass die Ortspolitik nur von der einheimischen Bevölkerung geplant und durchgeführt werden sollte.
Es zählen für die Wahlberechtigten keine „politischen Programme“ sondern nur die Glaubwürdigkeit der KandidatInnen. Glaubwürdig sind nur die Personen, die in ihrem täglichen Leben ehrlich und zuverlässig sind. Nur ihnen kann jemand

soviel Vertrauen zubringen, dass er bereit ist einen Teil seiner Verantwortung abzugeben. Niemand kann seine Verantwortung für die Gemeinschaft ganz abgeben und jeder hat die Pflicht der Kontrolle ob seine Stimmen an die richtigen Personen abgegeben wurden.
 
Schule

Jede Gemeinde hat eine eigene Schule. Sie soll die Heranwachsenden in die lebensnotwendigen Zusammenhänge einweisen, über den Sinn des Lebens Auskunft geben, die Aufgaben und Pflichten in einer Gemeinschaft darlegen, die verschiedenen Berufe der Gemeinde vorstellen und Interesse dafür bei den Kindern wecken.
 
Altersvorsorge

Niemand braucht Rente einzuzahlen oder sich einen Platz in einem Altersheim erkaufen. Wer einen großen Teil seines Lebens in dem Dorf gelebt hat, wird natürlich von den jüngeren Gemeindemitgliedern versorgt. Diese Verpflichtung geht jedes Mitglied der Gemeinschaft ein, wenn es in die Gemeinde einzieht.
 
Verpflichtungen

Wer in der Gemeinde geboren wird muss sich mir dem 25. Lebensjahr entscheiden, ob er/sie weiterhin hier wohnen und leben will. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt jeder, der sich dafür entscheidet, die Mitverantwortung für seine Mitmenschen und beteiligt sich an:
Sozialen Diensten (Krankenpflege, Alten- und Kinderbetreuung usw.)
Gemeindearbeiten (von Rasenmähen bis Straßenkehren usw.)

Feuerwehr- und Rettungsübungen
 
Wer die Gemeinde verlässt hat kein Anrecht darauf wieder in die Dorfgemeinschaft aufgenommen zu werden.
Wer sich schwerer Vergehen schuldig macht (schwerer Diebstahl, Raub, Körperverletzung usw.) kann aus der Gemeinde ausgestoßen werden.
Wer anderen einen Schaden zugefügt hat muss ihn wieder beheben, wenn der Geschädigte das verlangt.Hierzu kann die Verwaltung Zwangsarbeiten an den Schuldigen verhängen.
 
Rechtsprechung

Jede Gemeinde gibt sich eine Gemeindeordnung. Darin wird geregelt, welche Rechte und Pflichten jedes Mitglied der Gemeinde hat, welche Strafen bei welchen Vergehen verhängt werden, welche Verpflichtungen Neubürger eingehen und wann jemand aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird.

 

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